Wenn Abfall zum Wertstoff wird, verändert sich der Zugang im Unternehmen
Was einen Wert hat, wirft man nicht weg: Welcher Wert steckt in Ihrem Kunststoffabfall und wie wird Ihr Abfall zum Wertstoff? ► Jetzt informieren!
27. April 2026
Blog
Plastics & Recycling
2. Februar 2026

Viele Unternehmen verwenden Verpackungen jeden Tag. Big Bags in der Produktion. Sammelsäcke im Lager. Folien für Transport und Schutz. Was lange als reine Betriebsmittel galt, rückt nun in den Mittelpunkt einer der umfassendsten Regulierungen der EU: der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR).
Und genau hier beginnt die Unsicherheit: Bin ich betroffen? Ab wann? Was heißt das konkret für mein Unternehmen? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Klarheit: Die PPWR kommt. Schrittweise, aber verbindlich. Unternehmen, die sich jetzt orientieren, gewinnen Zeit, Sicherheit und Handlungsspielraum. Nicht jede Verpackung muss neu erfunden werden. Aber jede Verpackung muss neu gedacht werden.
Die PPWR verfolgt ein klares Ziel: Verpackungen sollen nicht mehr am Ende ihres Lebenszyklus stehen – sondern Teil eines funktionierenden Kreislaufs sein. Konkret bedeutet das:
Damit wird Verpackung neu definiert. Nicht als Wegwerfprodukt, sondern als technisches System, das Material, Design, Nutzung und Verwertung miteinander verbindet.
Die Tabelle fasst die wichtigsten Anforderungen zusammen, die Unternehmen jetzt kennen müssen:
| Was ist gefordert? | Ab wann gilt es? | Wen betrifft es? | Was ist zu tun? |
| Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen industriell recycelbar sein (mind. 70 %) |
ab 01.01.2030 (mind. 80 % ab 2038) |
Alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen | Recyclingquoten prüfen und Verpackungen neu bewerten |
| Rezyklat-Anteil (PCR): Mindestanteil von 35 % Post-Consumer-Rezyklat bei vielen Kunststoffverpackungen |
ab 01.01.2030 | v. a. Industrie-, Transport- und Großverpackungen (z. B. Big Bags) | PCR statt PIR einsetzen, Lieferanten überprüfen |
| Dokumentation & Kennzeichnung:
Technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung, Recycling-Label auf Verpackungen |
ab 01.01.2026 | Hersteller, Inverkehrbringer, Händler | Verpackungen eindeutig kennzeichnen und alle Daten dokumentieren |
| Definition „Hersteller“ Hersteller ist, wer Verpackungen befüllt, nutzt oder vertreibt (nicht nur produziert) |
sofort relevant | Industrie, Logistik, Handel, Entsorger | Interne Zuständigkeiten klären, Verantwortung übernehmen |
| Nachweis der Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen tatsächlich gesammelt, sortiert und verwertet werden können | ab 01.01.2035 | Alle Unternehmen mit Verpackungsverkehr in der EU | Zusammenarbeit mit Recyclern dokumentieren, Materialströme analysieren |
Wer ist eigentlich „Hersteller“? Der erste AHA-Moment: Hersteller ist nicht nur, wer Verpackungen produziert. Hersteller ist, wer Verpackungen erstmals in Verkehr bringt – also sie nutzt, befüllt oder unter eigener Verantwortung einsetzt. Das betrifft:
Viele Unternehmen stellen sich erst jetzt die Frage:
„Tragen wir hier wirklich Verantwortung?“ → Die PPWR beantwortet sie klar mit: Ja.
Die neue Verordnung zeigt sehr klar: Wer Verpackungen zukunftssicher einsetzen will, braucht mehr als Material. Das Unternehmen braucht:
Die PPWR macht sichtbar, was Kreislaufwirtschaft in der Praxis bedeutet. Nicht als Ideal, sondern als handfeste unternehmerische Aufgabe.
Bei der Puhm Green GmbH beschäftigen wir uns mit diesen Fragen nicht erst seit der PPWR. Unsere beiden Geschäftsbereiche – Big Bag Puhm und Plastik & Recycling Puhm – sind genau dort entstanden, wo klassische Systeme an ihre Grenzen stoßen.
Ein Beispiel: „Abfall in Abfall verpacken.“
Alte Big Bags werden zu Sekundärrohstoffen aufbereitet. Daraus entstehen neue rPP Big Bags, die:
Entscheidend ist dabei nicht das Produkt allein, sondern das Gesamtsystem:
So entstehen Verpackungen, die nicht nur PPWR-konform sind, sondern Kreisläufe schließen.
Ab 2026 wird Verpackung zum Datenträger: Materialherkunft, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil – alles muss belegbar sein. Ab 1. Januar 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein. Ab 2035 muss nachgewiesen werden, dass die Verpackung in der Praxis in großem Maßstab gesammelt, sortiert und verwertet wird. Ab 2038 müssen Verpackungen zu 80% recyclingfähig sein.
Je früher Sie mit der Analyse und Umstellung beginnen, desto besser können Sie Risiken vermeiden, Marktchancen nutzen und Ihre Nachhaltigkeitsziele dokumentiert erreichen.
Gemeinsam klären wir, wie Ihre Verpackungen Teil eines funktionierenden Kunststoffkreislaufs werden können.
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